Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LX media GmbH

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LX media GmbH („Agentur“) und ihren Kunden, sofern die Kunden Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind.

1.2. Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Mit erstmaliger Auftragserteilung gelten die AGB als anerkannt. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ihrer Geltung von der Agentur nicht gesondert widersprochen wird. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgebend für derartige Vereinbarungen ist ein Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Inhalts der Agentur.

1.4. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.


2. LEISTUNGSUMFANG

2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Die Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Bei Leistungen zu individuellen Anpassungen/Change Requests des Kunden übermittelt die Agentur diesem ein gesondertes Angebot.

2.2. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Inhalte und Unterlagen in geeigneter Form übermitteln, die für die Erbringung der Lieferung/Leistung erforderlich sind ("Unterlagen"). Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde wird die Agentur über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. Der Kunde trägt die Kosten für alle Aufwände, insbesondere für Verzögerungen oder Wiederholungen, die der Agentur durch die unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder nachträglich geänderten Angaben/Unterlagen des Kunden entstehen.

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte und sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. 

3. BEAUFTRAGUNG DRITTER


3.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit zwischen dem Kunden und der Agentur hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.


4. TERMINE / HÖHERE GEWALT

4.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren oder von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

4.2. Liefer- und/oder Leistungsfristen können nur eingehalten werden, wenn der Kunde alle Unterlagen zeitgerecht und vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Freigabe der Unterlagen gemäß Ziffer 9.1.) im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Liefer- oder Leistungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige, verspätete oder nachträglich geänderte Angaben/Unterlagen des Kunden entstehen, sind nicht von der Agentur zu vertreten und führen nicht zum Verzug der Agentur.

4.3. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. Frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Liefer- oder Leistungsfrist kann der Kunde die Agentur zur Lieferung/Leistung auffordern.


5. PREISE

5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 20%).

5.2. Lieferungen und Leistungen werden nach Stundensatz verrechnet. Preisanpassungen können von der Agentur jährlich vorgenommen werden.

5.3. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

5.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung ist vom Kunden in angemessener Frist zu genehmigen. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt.


6. ZAHLUNG

6.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

6.2. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse zur Deckung ihres Aufwandes zu verlangen, Zwischenabrechnungen (insbesondere bei einem Auftrag, der sich über einen längeren Zeitraum erstreckt) oder Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

6.3. Die von der Agentur gelegten Rechnungen sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder -leistung oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.

6.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

6.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

6.7. Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wurde, behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).


7. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT

7.1. Die Agentur behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Vorentwürfe, Konzepte etc.) und Leistungen (insbesondere jener aus Präsentationen, Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Zeichnungen, Konzepte, konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen z.B. für Werbemittel und auch einzelne Teile daraus), vor und kann – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – sämtliche Unterlagen zurückverlangen.

7.2. Jede Verwendung der Unterlagen und/oder Leistungen oder Teilen davon, wie insbesondere die Änderung, Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Zurverfügungstellung und jede Bearbeitung wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

7.3. Der Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des Entgelts das nicht exklusive Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

7.4. Für die Nutzung von Leistungen oder Unterlagen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und/oder Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die schriftliche Zustimmung der Agentur erforderlich und eine gesonderte angemessene Vergütung zu zahlen.

7.5. Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Entgelts.


8. KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ / VORBEHALT DER RECHTE

8.1. Hat der potenzielle Kunde mit der Agentur die Erstellung eines Konzeptes vereinbart, gilt folgendes:

8.2. Bereits durch Vereinbarung einer Konzepterstellung treten der potenzielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.

8.3. Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der potenzielle Kunde der Agentur einen Pitch-Honorar leistet.

8.4. Auf sämtliche im Zuge des Konzeptes erstellte Unterlagen (wie insbesondere Pläne, Muster oder Entwürfe), Leistungen, werberelevante Elemente und Vermarktungsstrategien (wie insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen oder Werbemittel) ist Ziffer 8 sinngemäß anwendbar und die Einhaltung ist von potenziellen Kunden sicherzustellen.

8.5. Sofern dem potenziellen Kunden von der Agentur Ideen bekanntgegeben wurden, die ihm bereits vor der Präsentation bekannt waren, hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Bekanntgabe per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, mitzuteilen. Andernfalls handelt es sich um eine für den potenziellen Kunden neue Idee, die diesem von der Agentur bekanntgegeben wurde.


9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Unterlagen der Agentur, wie insbesondere alle Pläne, Muster, Konzepte, Vorentwürfe, Skizzen, Zeichnungen und elektronischen Dateien sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm in angemessener Frist freizugeben.

9.2. Die Zeiten, in denen Leistungen in der Form von Kampagnen abrufbar sein sollten, sind als annähernd zu betrachten und abweichende Zeiten oder Zeiten, in denen ein Abrufen der Kampagne nicht möglich ist, stellen keinen Mangel dar.

9.3. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung/Leistung als mangelfrei. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

9.4. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge kann die Agentur nach eigener Wahl in angemessener Frist den Mangel verbessern oder eine mangelfreie Sache liefern. Der Kunde ermöglicht der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen.

9.5. Die Rechte aus der Gewährleistung sind ausgeschlossen bei Mängeln, Fehlern, Störungen und Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung durch den Kunden, Bearbeitung der Lieferung/Leistung durch den Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten ohne Zustimmung der Agentur, unsachgemäße Reparatur des Kunden oder Dritten ohne Zustimmung der Agentur oder ungeeignete technische Voraussetzungen des Kunden zurückzuführen sind. Die Rechte aus der Gewährleistung sind auch ausgeschlossen im Fall der Inkompatibilität der Lieferung/Leistung mit anderen, nicht vertragsgegenständlichen Programmen des Kunden.

9.6. Sofern ein Dritter Ansprüche aufgrund der Verletzung seiner Schutzrechte geltend macht, kann die Agentur auf eigene Kosten die Lieferung/Leistung verändern, austauschen oder ein Nutzungsrecht erwerben.

9.7. Fehlerdiagnosen und/oder Fehler- und Störungsbeseitigungen, die vom Kunden zu vertreten sind, werden von der Agentur durchgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt.

9.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung/Leistung.


10. HAFTUNG

10.1. Für Mängel ihrer Lieferungen/Leistungen haftet die Agentur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für den positiven Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, unmittelbare oder mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden aus Computerviren, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit oder wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10.2. Die Agentur haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

10.3. Die Agentur ist für die Unterlagen, die der Kunde bereitstellt oder vorgibt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Unterlagen des Kunden resultieren, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von jeglicher Haftung freizustellen und ihr die Kosten zu ersetzen, die aus der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Kunde wird die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter unterstützen und hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen.

10.4. Im Fall der groben Fahrlässigkeit haftet die Agentur pro Schadensfall maximal in Höhe eines Betrages, der 100% der jährlichen Vergütung entspricht. Der Begriff „jährliche Vergütung“ umfasst alle Vergütungen, auf die die Agentur innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor dem Eintritt des Schadensereignisses nach den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags einen Anspruch erworben hat. Insgesamt ist die Haftung der Agentur für alle Schäden, die innerhalb eines Kalenderjahres durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, auf einen Betrag in Höhe von 200% der jährlichen Vergütung beschränkt. 

10.5. Die Haftung der Agentur für Vorsatz sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

10.6. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur.


11. VORZEITIGE AUFLÖSUNG

11.1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

11.2. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

11.3. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;

11.4. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

11.5. Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

11.6. Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind der Agentur nach einer Vertragsbeendigung unverzüglich zurückzustellen.

11.7. Sofern die Agentur zum Vertragsrücktritt berechtigt ist oder ein unberechtigter Rücktritt des Kunden erfolgt, bleibt der Anspruch der Agentur auf das gesamte vereinbarte Entgelt aufrecht.


12. DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG

12.1. Die Agentur verpflichtet sich, dass sie alle personenbezogenen Daten, die sie vom Kunden erhalten oder zur Verfügung gestellt bekommen hat oder die aus diesen Daten abgeleitet wurden, in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Datenschutzgesetzen verarbeiten wird.

12.2. Die Agentur und der Kunde haben und werden einander Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen in mündlicher und/oder schriftlicher Form überlassen. Die Agentur und der Kunde verpflichten sich hiermit, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie vom jeweils anderen erhalten, strengstens geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und diese weder für eigene noch für fremde Zwecke zu verwenden.

12.3. Die Agentur und der Kunde verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen nur solchen Mitarbeitern zugänglich zu machen, die sie für die Zwecke der Zusammenarbeit benötigen und diese Mitarbeiter im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten, und zwar auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

12.4. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch für die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Kunden. Die Agentur und der Kunde verpflichten sich, sämtliche Unterlagen unverzüglich nach Beendigung der Zusammenarbeit sowie jederzeit auf Verlangen des jeweils anderen, an diesen zurückzugeben und zugleich alle in ihrem Besitz befindlichen Kopien (in Papierform oder in elektronischer Form) zu vernichten.


13. SONDERBESTIMMUNGEN

13.1. Sofern vom Leistungsumfang umfasst: Die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ („Anbieter“) wie z.B. facebook behalten sich in ihren Nutzungsbedingungen unter anderem vor, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Agentur ist zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter verpflichtet und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Der Kunde sichert zu, die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters (online abrufbar auf der Plattform des Anbieters) einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen besteht die Möglichkeit jedes anderen Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der jeweiligen Inhalte zu erreichen. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers erfolgt eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen Zustandes kann in diesem Fall längere Zeit in Anspruch nehmen.

13.2. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen, die für den Kunden von der Agentur erstellt wurden, auf die Agentur hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Die Agentur ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

14.3.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer    Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

14.4. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.